Welche Pflegeausbildungen gibt es in Österreich?
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Ausbildungsmöglichkeiten, die es Ihnen ermöglichen, in Österreich im Pflegebereich zu arbeiten. Sei es eine berufsbildende Ausbildung, der zweite Bildungsweg oder eine Umschulung: Die Pflege bietet ein breites Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten für alle Bildungsniveaus und jedes Alter.
Pflegeassistenz (PA)
Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert ein Jahr (bei Vollzeit) und eineinhalb oder zwei Jahre (bei Teilzeit). In der Ausbildung Pflegeassistenz werden über den Verlauf von 1.600 Stunden in Theorie und Praxis die Grundlagen im Bereich der Pflege, Therapie und medizinischer Diagnostik erlernt.
Die Pflegeassistenz ist die erste Stufe in der neuen, reformierten Pflegeausbildung.
Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (PA):
- Mindestalter 17 Jahre
- Absolvierung von 9 Schulstufen ODER Pflichtschulabschlussprüfung
- Körperliche und geistige Eignung für den Beruf
- Vertrauenswürdigkeit
- Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse
Am Ende der PA-Ausbildung erhält man den Titel Pflegeassistent:in. Mit diesem Titel kann sofort zu arbeiten begonnen werden. Die PA-Ausbildung kann auch durch die Ausbildung zur Pflegefachassistenz erweitert werden (auch „Upgrade“ genannt).
Pflegeassistenz mit Berufsreifeprüfung
Die Ausbildung zur Pflegeassistenz in einer Fachschule vollendet die Ausbildungspflicht und schließt mit einer Berufsreifeprüfung ab. Sie dauert dreieinhalb Jahre und ist für Jugendliche unmittelbar nach Vollendung der 8. Schulstufe möglich.
Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegeassistenz mit Berufsreifeprüfung:
- Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe
- Körperliche und geistige Eignung für den Beruf
- Vertrauenswürdigkeit
- Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse
Am Ende der PA-Ausbildung mit Berufsreifeprüfung erhält man den Titel Pflegeassistent:in. Mit diesem Titel einer PA kann sofort begonnen werden, zu arbeiten. Weitere Fortbildungen, wie die zur PFA, sind ebenfalls möglich.
Pflegefachassistenz (PFA)
Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz dauert zwei Jahre (Vollzeit) oder drei Jahre (Teilzeit) und erstreckt sich über einen Zeitraum von 3.200 Stunden in Theorie und Praxis. In der Pflegefachassistenz wird auf die Grundlagen der Pflegeassistenzausbildung aufgebaut. Die PFA kann als zusätzliche Ausbildung nach Abschluss der PA gemacht werden (in diesem Fall wird im zweiten Jahr eingestiegen), es kann aber auch direkt mit ihr begonnen werden.
In der PFA wird das Wissen der PA vertieft und erweitert. Es kommen, aufbauend auf den Grundzügen der Pflegeausbildung, weitere Techniken und Therapien hinzu.
Die Pflegefachassistenz bildet die zweite Stufe in der neuen, reformierten Pflegeausbildung.
Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA):
- Mindestalter 17 Jahre
- Erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen
ODER
- abgeschlossener Lehrberuf
ODER
- Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz / Pflegehilfe (in diesem Fall kann in das 2. Ausbildungsjahr der Pflegefachassistenzausbildung eingestiegen werden)
SOWIE
- Körperliche und geistige Eignung für den Beruf
- Vertrauenswürdigkeit
- Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse
Am Ende der PFA-Ausbildung erhält man den Titel Pflegefachassistent:in. Mit diesem Titel kann sofort zu arbeiten begonnen werden. Nach abgeschlossener PFA-Ausbildung kann bei Bedarf in den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege im 3. Semester quer eingestiegen werden.
Pflegefachassistenz mit Matura
Die Ausbildung zur PFA kann parallel zur Matura erfolgen. Entsprechende Schulausbildungen dauern fünf Jahre und können nach Abschluss der 8. Schulstufe begonnen werden.
Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit Matura:
- Positiver Abschluss der 8. Schulstufe
- Bei Besuch einer AHS: positives Zeugnis
- Bei Besuch einer MS: positive Noten in der vertiefenden Allgemeinbildung (Deutsch, Englisch, Mathematik)
- Körperliche und geistige Eignung für den Beruf
- Vertrauenswürdigkeit
- Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse
Am Ende der PFA-Ausbildung mit Matura erhält man den Titel Pflegefachassistent:in. Mit diesem Titel kann sofort begonnen werden, zu arbeiten. Nach abgeschlossener PFA-Ausbildung kann bei Bedarf in den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege im 3. Semester quer eingestiegen werden.
Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege (BSc)
Der Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege umfasst ein dreijähriges Studium (6 Semester) an einer FH oder an einer entsprechenden mit einer FH kooperierenden Schule.
Das Bachelorstudium beinhaltet eine generalistische Pflegeausbildung, die Absolvent:innen befähigt, Menschen aller Altersstufen professionell zu begleiten und zu pflegen.
Voraussetzungen für das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege (BSc):
- Allgemeine Hochschulreife, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder ein gleichwertiges Dokument
ODER
- Einschlägige, berufliche Qualifikationen wie (mit zusätzlich zu erfolgenden Zusatzprüfungen):
- Abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachassistenz
- Diplom über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinder- und Jugendlichen-Pflege
- Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst
- Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum:zur Sozialfachbetreuer:in
- Berufsberechtigung in der Pflegefachassistenz
- Lehrabschluss in folgenden Bereichen: Augenoptiker:in, Bandagist:in, Drogist:in, Masseur:in, Orthopädietechniker:in
SOWIE
- Gesundheitliche Eignung für den Beruf
- Vertrauenswürdigkeit
- Für die Berufsausübung genügende deutsche Sprachkenntnisse (B2)
Das Studium schließt mit dem akademischen Titel Bachelor of Science und der Berufsbezeichnung DGKP (Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger:in) ab. Mit diesem Titel kann sofort zu arbeiten begonnen werden.
Fortbildungen
Zusätzliche Aus- und Fortbildungen erweitern den Wissens- und Tätigkeitsbereich bereits ausgebildeter Pflegekräfte. Es gibt sowohl Weiterbildungen sowie Spezialisierungen als auch Sonderausbildungen und akademische Lehrgänge.
Die Möglichkeiten sind breit gefächert:
Algesiologische Pflege
Altenarbeit
Anästhesiepflege
Endoskopische Pflege
Familienarbeit
Forensik
Geriatrische Pflege
Gerontologie
Heimhilfe
Intensivpflege
Kardiologische Pflege
Kinder- und Jugendlichenpflege
Kinderintensivpflege
Kontinenzberatung
Notaufnahme
Onkologische Pflege
Palliativpflege
Pflege bei Demenz
Pflege von Menschen mit Behinderung
Pflege bei Nierenersatztherapie
Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen
Pflege im Operationsbereich
Pflege von beatmeten Menschen
Präklinische Versorgung und Pflege
Praxisanleitung
Wundmanagement
Wundpflege
u. v. m.
Intensivpflege, Kinder- und Jugendlichenpflege und psychiatrische Krankenpflege sind die am meisten genannten und bekannten Spezialisierungen.
Die Voraussetzungen für die weiteren Ausbildungen sind verschieden, verlangen jedoch mindestens die Berufsberechtigung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege. Auch die Dauer der Fortbildungen unterscheidet sich.
Masterstudiengänge
Masterstudien erweitern den Wissens- und Tätigkeitsbereich von Pflegenden. Teilweise werden diese auch berufsbegleitend angeboten. Voraussetzung für einen Masterstudiengang ist das zuvor abgeschlossene Bachelorstudium.
Möglichkeiten für ein Masterstudium im Pflegebereich sind aktuell:
Advanced Nursing Practice
Advanced Nursing Counseling
Advanced Nursing Education
Pflegewissenschaft
Pflege- und Gesundheitspädagogik
Pflege- und Gesundheitsmanagement
Masterstudiengänge im Bereich der Pflege öffnen viele Türen in die Zukunft. Sie können mit einem Doktorat weitergeführt werden.
Doktoratsstudium der Pflegewissenschaft
Im Doktoratsstudium Pflegewissenschaft können pflegewissenschaftliche Methoden intensiv untersucht, geprüft, verbessert und erweitert werden. Die Forschung im Doktorat zielt darauf ab, die Pflegewissenschaft stetig weiterzuentwickeln.
Voraussetzungen für das Doktorat ist ein zuvor abgeschlossenes Masterstudium.
Nostrifikation/Anerkennung
Die Nostrifikation ist die Gleichwertigkeitsfeststellung von außerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz erworbenen pflegerischen Fähigkeiten.
Wurde die Pflegeausbildung innerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz erworben, so ist eine Anerkennung einfach möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
Berufsfindungspraktika
Bei Interesse an Gesundheitsberufen bieten einige Institutionen Praktika an. In diesem Rahmen können Praktikant:innen erstmals einen Blick in die Welt der Pflege werfen und Erfahrungen sammeln, ehe sie sich für die Ausbildung entscheiden.
Einige Institutionen bieten auch Schnuppertage an, um eine erste Erfahrung zu ermöglichen.